Erklärungen von Bewerber und Fahrer zum Ausschluß der Haftung für einfache Fahrlässigkeit und zum Ausschluß der Gefährdungshaftung
Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von Ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nicht der nachfolgende Haftungsausschluß greift.
Haftungsverzicht
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
die FIA, DMSB e.V., die Mltgliedsorganisationen des DMSB, Deutsche Motorsport Wirtschaftdienst GmbH, deren Präsidenten. Mitglieder, Geschäftsführer, Generalsekretäre, hauptamtliche Mitarbeiter und sonstigen Organe
- den ADAC e.V., ADAC Motorsport GmbH, die ADAC Gaue und die ADAC Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstande, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter
- den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, Rennstreckeneigentümer
- Behörden, Renndienste, Hersteller und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
den Straßenbaulastträger soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straße samt Zubehör verursacht werden, und
- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
Außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden. Die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen;
gegen
- die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer und die Halter der anderen Fahrzeuge,
- den eigenen Bewerber, den eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer, Mitfahrer gehen vor) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen - beruhen und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Der Haftungsausschluß wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsausschluß gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzsansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlußklausel unberührt.
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